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Vier Damen mit Rückansicht tragen Jacken mit dem Schriftzug des BKAs

Schon gewusst? Interessante Facts zum BKA als Arbeitgeber

Du möchtest beim BKA durchstarten und mehr über Deinen potenziellen Arbeitgeber erfahren? Beim BKA erwarten Dich arbeitnehmerfreundliche Vorteile wie Work-Life-Balance und gute Karrierechancen. Zudem setzt sich das BKA tagtäglich auch für andere wichtige Anliegen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Welche das sind, erfährst Du hier.

Gehalt: Faire Verdienstmöglichkeiten nach Tarif

Beim BKA arbeiten Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte. Wie bei jedem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, wird das Gehalt nach verschiedenen Faktoren errechnet. Gewinnst Du als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter eine Stelle bei uns, auf die Du Dich beworben hast, wirst Du gemäß der Bewertung der jeweiligen Stelle entsprechend bezahlt und in eine Entgeltgruppe (EG) eingruppiert. Bewirbst Du Dich als Beamte oder Beamter im BKA und durchläufst das Auswahlverfahren erfolgreich, wirst Du aufgrund Deiner Bewerbung und Deiner Qualifikation einer entsprechenden Besoldungsgruppe (mittlere, gehobener oder höherer Dienst) zugeordnet und beginnst meist im jeweiligen Einstiegsamt. Zudem gibt es sowohl für Tarifbeschäftigte, als auch für Beamtinnen und Beamte verschiedene Erfahrungsstufen, die sich je nach Dauer der Zugehörigkeit bzw. Deinen beruflichen Erfahrungen errechnen. Neben der generellen BKA-Zulage, die alle Beschäftigten des BKA erhalten, gibt es auch noch individuelle Zulagen bei bestimmten Berufen, wie z. B. im Polizeivollzugsdienst. Einen ersten Überblick über Dein mögliches Gehalt kannst Du über den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes errechnen.

Sicherheitsüberprüfung bei der Bewerbung

Zeichnung einer Lupe über einem beschrifteten Dokument.

Das BKA ist eine Sicherheitsbehörde und steht für die Sicherheit der Bevölkerung. Daher achten wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgfältig darauf, kein zukünftiger Kollege und keine zukünftige Kollegin ein Sicherheitsrisiko für die von uns wahrzunehmenden Aufgaben darstellt. Aus diesem Grund ist das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 8, 9 oder 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Im BKA gibt es verschiedene Arten von Sicherheitsüberprüfungen, deren Umfang sich an den wahrzunehmenden Tätigkeiten bemisst. In keinem Fall darf allerdings diese Sicherheitsüberprüfung zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).

Vielfalt und Integration beim BKA

Abbildung des Logos Charta der Vielfalt und des BKA Diversity Logos.

Über 8100 Menschen arbeiten beim BKA. Jeder und jede von ihnen hat individuelle Bedürfnisse, Talente und Pläne. Diese Vielfalt an Persönlichkeiten betrachten wir als eine Stärke. Darum leben wir eine offene, tolerante Kultur. Wir respektieren die verschiedenen Lebensentwürfe und Lebensverläufe aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von Nationalität, Religion, gesundheitlicher Verfassung, sexueller Identität, Alter oder Geschlecht.

Für uns ist es nur folgerichtig, dass wir Vielfalt fördern und für alle Beschäftigten ein Arbeitsumfeld schaffen und erhalten, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Dazu hat sich das BKA mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt am 16.05.2014 verpflichtet. Es ist ein Anspruch, den wir im Alltag mit Leben füllen. Mit konkreten Strategien und Maßnahmen ermöglichen wir Teilhabe und Inklusion. Genau darin sehen wir einen großen Vorteil für unsere Arbeit: Wenn wir ein Problem aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, kommen wir leichter zu einer Lösung.

Wir machen uns stark für:

Menschen mit Behinderung

Wir integrieren Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Damit sie gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können, beseitigen wir einstellungs- und umweltbedingte Barrieren und berücksichtigen nach Möglichkeit individuelle Bedürfnisse. Als Grundvoraussetzung schaffen wir eine barrierefreie Arbeitsumgebung. Dazu gehören:

  • Behindertenparkplätze
  • Fahrstühle
  • Rollstuhlrampen
  • Spezielle technische Ausrüstungen
  • Gebrauchsgegenstände
  • Kommunikationseinrichtungen

Rahmenvertrag zur Integration Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen (PDF, 503 KB)

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden zu internen und externen Auswahlverfahren zugelassen, es sei denn, dass sie für eine Verwendung auf Grund bestehender Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen offensichtlich nicht geeignet erscheinen. Von ihnen wird nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

LGBT+

Die sexuelle Orientierung und Identität eines jeden Einzelnen spiegelt die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft wider. Für den fairen und offenen Umgang mit LGBT+ (steht für Lesbisch, Gay (Schwul), Bisexuell und Transgender) in unserer Organisation haben wir eine eigene Strategie entwickelt. Als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ bekennt sich das BKA seit 2014 öffentlich dazu, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, an der Gestaltung einer Arbeitswelt mitzuwirken, die von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist. Dazu haben wir eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die „DV-Fairness am Arbeitsplatz“.

Seit dem Jahr 2000 gibt es beim BKA eine Ansprechperson für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL). Sie vermittelt beispielsweise Beratungsangebote oder Kontakte zu Organisationen, die sich speziell mit LGBT+-Themen befassen.

Generationenmanagement

Mehrere Generationen arbeiten beim BKA zusammen. Sie lernen tagtäglich von- und miteinander. Mit gezielten Maßnahmen des Gesundheitsmanagements (z. B. Lehrgänge, Sportangebote usw.) erhalten wir sowohl die Arbeitsfähigkeit als auch die Arbeitszufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Pensionierung. Einige Kolleginnen und Kollegen beraten uns auch noch nach ihrer Pensionierung. Sie engagieren sich als Senior Experts bei verschiedenen Projekten im In- und Ausland.

Integration

Wir suchen und fördern Menschen, die ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kenntnisse bei uns einbringen. Für viele Aufgaben sowie die internationalen Kooperationen ist dies von großem Wert. Deshalb haben wir es uns zum Ziel gesetzt, mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie Personen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachenkenntnissen.

Hier geht’s zum Ausbildungsportal des Bundes: für Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten mit Informationen über den Berufseinstieg in der öffentlichen Verwaltung: Wir sind Bund

„Ich habe hier die Möglichkeit kreativ zu sein und Ideen im Team umzusetzen, das BKA ist ziemlich modern aufgestellt und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten sind wirklich gut.“

Ronja L., Verwaltungsbeamtin

Gleichstellung: Das BKA fördert Frauen bei ihrer Karriereplanung.

Seit 1955 hat sich der Anteil der Mitarbeiterinnen im BKA stetig erhöht. Derzeit sind ca. 40 Prozent der Mitarbeitenden weiblich. Doch auch im Bundeskriminalamt herrscht eine starke Unterrepräsentanz von Frauen in der Vollzugslaufbahn und allgemein in weiblichen Führungspositionen. Um das Thema Gleichstellung in BKA offensiv voranzutreiben, wurde der Gleichstellungsplan verabschiedet, der ganz im Sinne des 2015 in Kraft getretenen novellierten Bundesgleichstellungsgesetztes (BGleiG), Maßnahmen aufzeigt, die zu einer weiteren Angleichung führen.

Neben den hier festgeschriebenen Zielen werden spezielle Maßnahmen zur Förderung von Frauen im BKA durchgeführt.

Mentoring-Programm

Beim Mentoring unterstützt eine erfahrene Führungskraft (Mentorin oder Mentor) eine talentierte und kompetente Frau (Mentee) in ihrer Kompetenzentwicklung im Rahmen einer One-to-one-Betreuung. Hier werden Tipps und Tricks vermittelt, Netzwerke geknüpft, Erfahrungswissen geteilt und individuelle Planungen/Strategien zu Karrieremöglichkeiten entwickelt. Außerdem nehmen Mentees an Hospitationen, Networking- und Trainingsangeboten, Gesprächsrunden und diversen Workshops teil. Wir haben dazu ein Lern- und Feedback-System in einem geschützten Rahmen ohne Hierarchien entwickelt. Von der Zusammenarbeit profitieren ebenfalls die Mentorinnen und Mentoren. Auch sie erweitern ihr berufliches Netzwerk, reflektieren ihren eigenen Werdegang und schärfen ihre Führungskompetenz.

Bedarfsorientierte Fortbildungen für weibliche Beschäftigte

Es werden bedarfsorientierte Lehrgänge für weibliche Beschäftigte durchgeführt. Die Lehrgangsinhalte werden dabei kontinuierlich an die aktuellen Erfordernisse angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen, Psychologischen und Sozialen Dienst, der Servicestelle von Familie und Beruf, sowie Personalvertretungen werden Themen aus den Bereichen Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), Personalvertretungsrecht, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und des Ärztlichen, Psychologischen und Sozialen Dienstes in die Seminarpläne für allgemein-fachliche Fortbildungen und Dienstkundeseminare für Nachwuchsführungskräfte aufgenommen.

Lehrgangsangebote zum Thema Gleichstellung und Antidiskriminierung im Beruf

Zu den Themenfeldern „Gleichstellung“ bzw. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ werden Fortbildungsveranstaltungen zu den Inhalten „Fairness am Arbeitsplatz (u. a. Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung)“, „Beurteilung und Wahrnehmung von Teilzeitkräften“ und „Förderung von Frauen in Führungspositionen“ angeboten. Neben dem Lehrgangsangebot des BKA haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, Fortbildungsangebote externer Anbieter wahrzunehmen.

Unsere Gleichstellungsbeauftragte setzt das BGleiG durch, wirkt Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts entgegen und forciert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.