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Beamtin beim BKA: Lächelnde Frau mit dunklen langen Haaren mit Block und Stift sitzend an einem Schreibtisch vor einem Computer

Tarifvertrag und Verbeamtung im öffentlichen Dienst

Die Arbeit für Bund, Länder oder Kommunen ist spannend und gesellschaftlich sehr wichtig. Jeden Tag sorgen tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Beruf im Namen des Staats für Sicherheit, Bildung, Wohlstand, Fairness und vieles mehr.

Arbeiten im öffentlichen Dienst bringen viele Vorteile und Besonderheiten mit sich, beispielsweise der Tarifvertrag oder die Verbeamtung.

Aber worin bestehen da die Unterschiede? Was genau ist ein Tarifvertrag? Und was regelt der TVöD? Was bedeutet es, Beamtin oder Beamter beim Bund zu sein? Und welche Verantwortlichkeiten bringt es mit sich, Staatsdienerin/Staatsdiener im öffentlichen Dienst zu sein?

Alle Antworten rund um die Themen Tarifvertrag und Verbeamtung findest Du hier.

Was ist ein Tarifvertrag?

Schon gewusst?

Tarifverträge gibt es in den unterschiedlichsten Formen. Sie können beispielsweise schon im dualen Studium oder in der Ausbildung Arbeitszeiten, Vergütung und Co. regeln.

Ein Tarifvertrag wird von Vertreterinnen und Vertretern arbeitgeber- und arbeitnehmerseits festgelegt. Das kann beispielsweise ein Arbeitgeberverband oder eine Gewerkschaft sein.

Ein Tarifvertrag legt Grundlegendes zu einer einzelnen Berufsgruppe fest, wie die Vergütung. Aber auch Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch werden in dieser Weiterführung eines Arbeitsvertrags für Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer aufgeführt.

Während ein Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber ist, in dem die Beschäftigte oder der Beschäftigte sich zum Erfüllen aller Anforderungen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, bildet ein Tarifvertrag den Rahmen dafür. Dinge, die im Arbeitsvertrag aufgeführt sind, müssen den Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrags folgen. Ein Pluspunkt für tarifliche Verträge: dass Entgeltgruppen klar formuliert sind und um Gehälter nicht gefeilscht werden muss. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vor der Entgelttabelle entsprechend ihrer Erfahrung und Laufbahn gleich.

Wo sind Tarifverträge üblich?

Beschäftigte in den unterschiedlichen Branchen sind über einen Tarifvertrag beschäftigt. Darunter beispielsweise Angestellte im öffentlichen Dienst, wie Behörden oder Schulen. Generell kann aber jeder Betrieb, der dem Arbeitgeberverband angehört diese Regelung beanspruchen.

Welche Tarifverträge gibt es?

Es gibt unterschiedliche Regelungen, die in einem Tarifvertrag festgehalten werden. Hier sind die gängigsten Beispiele dazu:

Branchen- und Flächentarifverträge

Damit Beschäftigte einer Branche oder Kommune gleiche Mindeststandards erfahren, gibt es sogenannte Flächentarifverträge. So verdienen alle Beschäftigten in etwa das Gleiche bei gleicher Regelung von Arbeitszeit. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand: Unternehmen müssen nicht über Gehalt um die Gunst von Angestellten buhlen. Und diese wiederum können sich sicher sein, gerecht entlohnt zu werden. Von Branchentarifverträgen wird dann gesprochen, wenn beispielsweise die Glasindustrie einen gemeinsamen Vertrag aushandelt.

Lohn- und Gehaltstarifverträge

Meistens gelten sie nur ein Jahr. Sie regeln die Höhe von Löhnen und Gehältern nach der Entgelttabelle. Auch Vergütungen in der Ausbildung oder einem dualen Studium schreiben sie fest.

Rahmentarifverträge

Diese Verträge enthalten die allgemeine Regelung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Branche. Sie beziehen sich hauptsächlich auf die Kriterien einzelner Entgeltgruppen. Wenn Du wissen möchtest, welche Qualifikation Du benötigst, um Vergütung X oder Lohn Y zu bekommen, kannst Du dies im Rahmenvertrag nachlesen.

Manteltarifverträge

Hier stehen grundsätzliche Rahmenbedingungen zum Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen drin. Arbeitszeiten, Regelungen zum Schichtdienst, Kündigungsfristen und ähnliches sind im Manteltarifvertag niedergeschrieben.

Firmentarifverträge

Ist ein Unternehmen nicht in einem Arbeitgeberverband vertreten, kann es dennoch besondere Belange in einem geltenden Tarifvertrag festhalten. Der Vertrag ist nur für den jeweiligen Betrieb gültig. Üblicherweise werden häufig Inhalte eines Verbandstarifvertrags übernommen.

Anschlusstarifverträge

Neue Tarifverträge, die anschließend an den Termin einer Kündigung anschließen, werden Anschlusstarifverträge genannt. Sie sind ab dem ausgeschriebenen Tag mit neuen Bestimmungen für Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in gültig.

Paralleltarifverträge

Paralleltarifverträge sind identische Tarifverträge von unterschiedlichen Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften.

Notlagen- oder Sanierungstarifverträge

Um Notlagen eines Unternehmens oder einer Branche zu vermeiden, gibt es Notlagen- oder Sanierungstarifverträge. Sie sind dazu da, einer drohenden Insolvenz vorzubeugen. Solche Verträge sehen beispielsweise vor, dass Sonderzahlungen für Angestellte ausgesetzt werden. Auch die Arbeitsstunden des im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pensums können erhöht werden. Der Wermutstropfen für Beschäftigte: Mehr Arbeit bedeutet hierbei keinen Anspruch auf mehr Lohn. Vorangestellt hierfür muss eine wirkliche Notlage der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sein.

Was bedeutet Tarifautonomie?

Im Grundgesetz wird die Tarifautonomie beschrieben. Sie legt fest, dass Tarifvertragsparteien, also die Vertretung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, sich selbstständig einigen. Das bedeutet, dass der Staat keinerlei Mitspracherecht hat, wenn es um die Weiterführung tariflicher Bedingungen eines Arbeitsvertrags geht.

Was ist der TVöD?

Eine Frau hält einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beim BKA in den Händen.
Quelle: Getty Images

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Rahmenbedingungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, wie dem Bund. So sind beispielsweise Arbeitszeiten und Anspruch auf Urlaub im TVöD vermerkt.

Der TVöD ist nicht für alle Behörden in Deutschland allgemeingültig. Während für Bundesbehörden der TVöD Bund und für kommunale Arbeitgeber der TVöD VKA gilt, haben die Bundesländer mit dem TV-L einen eigenen Tarifvertrag geschlossen.

In den jeweiligen Tarifverträgen finden sich auch Regelungen zur Voll- und Teilzeit, sowie Unterschiede zwischen den Tarifgebieten Ost und West.
So arbeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer westlichen Kommune beispielsweise 39 Stunden die Woche und im Tarifgebiet Ost eingesetzte, kommunale Beschäftigte 40 Stunden.
Die Beschäftigten des Bundes arbeiten nach TVöD Bund allerdings einheitlich 39 Stunden in der Woche. Arbeitszeiten für Beamtinnen und Beamte sind in der jeweiligen Verordnung definiert.

Für wen gilt der TVöD?

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Bund oder einer Kommune stehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder unterliegen einem eigenen Tarifvertrag (TV-L). Für Beamtinnen und Beamte sind die Beschäftigungsbedingungen in verschiedenen Gesetzen geregelt.

Als Tarifbeschäftigte und Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst, wird man sein gesamtes Berufsleben von einem entsprechenden Tarifvertrag begleitet. Der Vorteil: Die Tarifbeschäftigten des Bundes können die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses jederzeit völlig transparent einsehen und anhand einer Entgelttabelle genau ablesen, was sie im jeweiligen Beruf in welcher Entgeltgruppe verdienen.

Grundsätzlich sind Beamtinnen und Beamte anhand ihrer Qualifikationen in verschiedene Laufbahngruppen eingeteilt. Im BKA gibt es beispielsweise den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst. Für Tarifbeschäftigte gibt es diese genaue Einteilung nicht, allerdings kann man sich grob an den Laufbahngruppen für Beamtinnen und Beamte orientieren. Der Unterschied zwischen den einzelnen Laufbahngruppen wird durch verschiedene Qualifikationsanforderungen begründet und spiegelt sich auch in der Entlohnung wider. Während beispielsweise Tarifbeschäftigte im vergleichbar mittleren Dienst meist eine entsprechende Berufsausbildung für ihre Tätigkeiten benötigen, haben Tarifbeschäftigte im gehobenen oder höheren Dienst häufig ein Studium (Bachelor/Diplom (FH) bzw. Master/Diplom) absolviert.

Welche Vorteile gibt es für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst?

Vergütung nach Entgeltgruppen: Die Höhe Deines Entgelts bestimmt sich aus Deiner Entgeltgruppe und der geltenden Stufe. Durch die Regelungen zu den Stufen hast Du mit steigender Berufserfahrung finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb Deiner jeweiligen Entgeltgruppe.

Sprungbeförderung: Als Tarifbeschäftige bzw. Tarifbeschäftigter ist es Dir bei entsprechender Qualifikation erlaubt Entgeltgruppen zu überspringen und Dich so beruflich und finanziell noch schneller weiterzuentwickeln.

Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlung ist eine jährliche Zahlung, die ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt. Sie wird in der Regel mit dem Tabellenentgelt für den Monat November ausgezahlt. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach Entgeltgruppen und dem Tarifgebiet West bzw. Ost

Langfristig planbar: Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im BKA hast Du einen sicheren Job im öffentlichen Dienst, auch in Krisen.

Zusatzversorgung: Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung (VBL).

Recht auf Streik: Als Tarifbeschäftigte und Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst hast Du das uneingeschränkte Recht zu streiken.

Arbeitsplatzwechsel: Im Gegensatz zu Beamtinnen und Beamten bist Du nicht an eine Behörde gebunden und in Deiner Berufsperspektive, in Sachen Kündigung und Arbeitsplatzwechsel flexibel.

Arbeitszeit: In Vollzeit arbeitest Du als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter 39 Stunden die Woche, während Beamtinnen und Beamte eine 41-Stunden-Woche haben.

Wie werde ich verbeamtet?

Du möchtest für Bund, Länder oder Kommunen arbeiten und verbeamtet werden? Das bringt viele Vorteile mit sich! Allerdings musst Du dazu gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Generelle Voraussetzungen für den Beamtenstatus im öffentlichen Dienst:

  • Kriminalbeamtinnen und -beamte müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte ist eine EWR-Staatsbürgerschaft zulässig
  • Du trittst für die freiheitliche, demokratische Grundordnung nach Grundgesetz ein.
  • Du bist uneingeschränkt dienstfähig und körperlich und geistig gesund.
  • Du hast die letzten fünf Jahre keine Haftstrafe verbüßt, die länger als ein Jahr war.
  • Du bringst die schulischen bzw. akademischen Voraussetzungen mit.
  • Bei Schwerbehinderten darf eine Untauglichkeit zum Dienst nicht in den nächsten fünf Jahren absehbar sein.

Hier findest Du weitere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen

Schulische / akademische Voraussetzungen für den Beamtenstatus im öffentlichen Dienst:

  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gehobener Dienst: Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (Fach-/Hochschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertigen Abschluss
  • Höherer Dienst: Ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss

Als Voraussetzung für eine Verbeamtung kommt ab dem mittleren Dienst eine gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von 1 Jahr und 6 Monaten (höherer Dienst: mind. 2 Jahre und 6 Monate) hinzu, wenn kein Vorbereitungsdienst absolviert wurde.

Welche Vorteile gibt es für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst?

Eine Urkunde zur Verbeamtung und ein Arbeitsvertrag für Tarifbeschäftigte liegen nebeneinander auf einem Tisch.
Quelle: BKA

Abgesehen davon, dass der Dienst im Namen des Volkes geschieht und Du im öffentlichen Dienst einen Beruf ausübst, der etwas bewegt, bringt das Beamtenleben weitere Vorzüge mit sich.

Weitere Vorteile, die der Beamtenstatus mit sich bringt:

Pension statt gesetzlicher Rente: Anhand Deiner abgeleisteten Dienstjahre und Deiner Besoldung wird Deine Pension errechnet. Der Endbetrag variiert innerhalb der Bundesländer, durchschnittlich kannst Du aber von etwa 70 % des Bruttobetrags ausgehen.

Ernennung auf Lebenszeit: Als Auszubildende oder Auszubildender oder Studentin oder Student kannst Du zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden. Mit Abschluss Deiner Lehre wirst Du für einige Jahre Beamtin oder Beamter auf Probezeit. Läuft alles wie geplant für Dich, erfolgt die Benennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit. Lässt Du Dir nichts zu Schulden kommen, ist Dein Job gesichert!

Krankenversicherung und Krankenfürsorge: Als Staatsdienerin oder Staatsdiener genießt Du eine private Krankenversicherung. Je nach Lebenssituation bist Du zwischen 30 % bis 50 % versichert, den Rest übernimmt das Land oder der Bund. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr sind auch Deine Kinder mitversichert.

Dienstunfähigkeit: Solltest Du schwer erkranken oder einem Unfall zum Opfer fallen, wird Deine Dienstfähigkeit geprüft. Manchmal kann es sein, dass Du versetzt wirst, um einen anderen Beruf auszuführen. Oder Du gehst aus gesundheitlichen Gründen in den frühzeitigen Ruhestand. So oder so: Es ist bestens für Dich gesorgt.

Finanzierung: Als Staatsdienerin oder Staatsdiener hast Du einen Sonderstatus für Finanzierungen. Deine sichere Vergütung und Dein Titel führen oftmals zu besonders günstigen Konditionen und einem Vorzug gegenüber anderen Kreditstellern.

Steuern: Als Staatsdienerin oder Staatsdiener hast Du weniger Abzüge von deiner Bruttobesoldung. Zum einen müssen aufgrund der Arbeitsplatzgarantie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, zum anderen zahlst Du auch nicht in die Rentenkasse ein, da Beamtinnen und Beamte am Ende ihres Berufslebens eine Pension erhalten.

Work-Life-Balance: Viele Behörden und Ämter, wie auch das BKA, legen sehr viel Wert auf geregelte und flexible Arbeitszeiten. Beruf und Familie lassen sich prima miteinander vereinen, ohne Kompromisse machen zu müssen. Auch Homeoffice ist in vielen Abteilungen möglich.

Schon gewusst? Zwei interessante Unterschiede zwischen Tarif und Verbeamtung

Zeichnung eines beschrifteten Dokuments auf dem ein Füller eine blaue Unterschrift abgibt.

Tariflich bezahlte Arbeitende unterscheiden sich in manchen Punkten von Arbeitenden mit Beamtenstellung. Die wichtigsten Unterschiede haben wir für Dich zusammengestellt:

  • Vergütung: Als Beamter erhältst Du kein Gehalt. Auch wenn wir es im alltäglichen Sprachgebrauch oft so bezeichnen. Du wirst nämlich nicht für Deine Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung Deines Amtes alimentiert. Als Tarifbeschäftigte und Tarifbeschäftigter wirst du nach Deiner im Arbeitsvertrag festgelegten Entgeltgruppe und der Stufe innerhalb dieser vergütet.
  • Arbeitsvertrag: Tarifbeschäftigte erhalten einen Arbeitsvertrag. Als verbeamtete Person erhältst Du eine Ernennungsurkunde. Einen Beamtenstatus trägst Du, wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen lässt, ein Leben lang und damit den Schutz vor dem Arbeitsplatzverlust, was auf Tarifbeschäftigte nicht zutrifft. Möchtest Du Deine Beamtenlaufbahn beenden, musst Du dies schriftlich einreichen. Tarifbeschäftigte haben eine reguläre Kündigungsfrist.