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Ein Mann arbeitet in einem dunklen Raum mit blauer Beleuchtung am Laptop

Qualifizierungsmaßnahme zur Cyber-Kriminalistin / zum Cyber-Kriminalisten

Du bist IT-Fachkraft mit Leidenschaft? Du hast bereits erste Berufserfahrung gesammelt und bist jetzt auf der Suche nach neuen Herausforderungen? Dann bewirb Dich als Cyber-Kriminalistin oder Cyber-Kriminalist beim BKA! Lerne in einer 2-jährigen Qualifizierungsmaßnahme den Beruf von der Pike auf und übernimm Verantwortung für die Gesellschaft.

Was machen Cyber-Kriminalistinnen und Cyber-Kriminalisten beim BKA?

Cyberkriminalisten in einer Gesprächsrunde beim BKA
Quelle: BKA

Digitalisierung beeinflusst zunehmend unseren Alltag. Straftaten finden immer öfter online statt. Und für organisierte Kriminalität werden eigens IT-Infrastrukturen programmiert.

Diesen rasant zunehmenden Entwicklungen müssen wir als oberste Polizeibehörde gerecht werden. Darum suchen wir IT-Fachkräfte, die sich der Herausforderung stellen. Als Cyber-Kriminalistin oder Cyber-Kriminalist ermittelst Du gegen Betrug im Web, spürst Cyber-Angriffe auf und wertest digitale Spuren aus.

Nach erfolgreich abgelegter Qualifizierung bietet sich Dir die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung beim BKA. Zu Deinen Aufgaben gehört das Aufklären von Hacking-Angriffen oder Betrugsdelikten im Internet. Aber auch bei forensischen Ermittlungen oder der Auswertung digitaler Daten ergänzt Du die Arbeit der Polizei. Du arbeitest bundesweit und international mit verschiedenen Behörden zusammen.

Wie wirst Du Cyber-Kriminalistin / Cyber-Kriminalist?

Warum zum BKA?

Beim BKA bieten sich Dir abwechslungsreiche Aufgaben innerhalb einer ausgewogenen Work-Life-Balance. Außerdem erwarten Dich hervorragende Karrierechancen. Du arbeitest an einem unserer Standorte in Wiesbaden, Berlin oder Meckenheim bei Bonn.

Zu den Job-Benefits

Um Cyber-Kriminalistin oder Cyber-Kriminalist zu werden, absolvierst Du eine 2-jährige Qualifizierungsmaßnahme. Diese findet im Fachbereich Kriminalpolizei an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Wiesbaden statt.

Nach erfolgreichem Abschluss folgt der Einstieg in das Beamtenverhältnis.

Mit Deiner Bewerbung startet sofort Dein Auswahlverfahren bei uns. Wir weisen darauf hin, dass unsere Test- und Einstellungskapazitäten begrenzt sind, daher sichere Dir umgehend Deinen persönlichen Testtermin.

Das Bewerbungsportal für den Einstellungstermin 01.10.2024 für die Qualifizierungsmaßnahme (24 Monate) ist ab sofort bis einschließlich 12.05.2024 geöffnet.

Welche Voraussetzungen brauchst Du?

Um Dich für die Qualifizierungsmaßnahme zur Cyber-Kriminalistin oder zum Cyber-Kriminalisten zu bewerben, benötigst Du folgende Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium im IT-Bereich

Dazu zählt ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) der Informatik oder ein abgeschlossenes vergleichbares technisches/naturwissenschaftliches Hochschulstudium (bspw. Physik, Mathematik) mit IT-bezogener Ausrichtung. Erfahrungen in den Bereichen: Netzwerktechnik, Skripting/ Programmierung, Verschlüsselungstechniken, Datenbanken und Datenanalyse.

Altersgrenze

Bei Einstellung in die Qualifizierungsmaßnahme hast Du das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 6a Abs.2 KrimLV).

Deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörigkeit i. S. des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen möglich).

Führerschein

Grundsätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber den Führerschein der Klasse B (für Schalt- und Automatikgetriebe) mindestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin besitzen.

Gesundheitliche Eignung

An die Beamtinnen und Beamten des BKA werden im Dienst sehr hohe körperliche Anforderungen gestellt. Vor Einstellung wird daher die gesundheitliche Eignung durch eine Untersuchung auf Hinweise und Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (PDF, 205 KB) festgestellt. Außerdem wird die körperliche Fitness für verschiedene Berufe im öffentlichen Dienst und im Polizei-Einsatz im Physical Fitness Test gemessen.

Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber benötigen gute Englischkenntnisse. Diese müssen mindestens Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Sicherheitsüberprüfung

Vor einer Einstellung beim Bundeskriminalamt erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung. Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder einem assoziierten Staat innegehabt haben.

Sonstiges

Die Ausübung eines Ehrenamtes ist wünschenswert. Des Weiteren solltest Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Außerdem darfst Du nicht vorbestraft sein.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Die zusätzliche Ausbildung erfolgt im dualen System. Sie besteht zu 50 % aus theoretischen Inhalten der Kriminal- und Rechtswissenschaften. Diese bilden die Grundlage für Deine kriminalpolizeiliche Befähigung. Weitere 50 % der Ausbildung bestehen aus hauptberuflichen Tätigkeiten bei den Fachdienststellen des BKA. Dort lernst Du den Alltag bei der Polizeibehörde kennen. So erhältst Du erste Einblicke in die Aufgaben im Bereich Cybercrime. Zugleich bietet sich Dir die Chance, die in den Modulen erarbeiteten Inhalte direkt in der Praxis anzuwenden.

Hier findest Du eine Übersicht des Ausbildungsverlaufs der Cyberkriminalisten: Ausbildungsverlauf Cyberkriminalisten   (PDF, 32 KB)

Qualifizierungsmaßnahme Cyberkriminalisten

Theorieteil I

8 Monate
Ort: Wiesbaden

BKA-Praktikum

4 Monate
Orte: Wiesbaden, Meckenheim oder Berlin
Theorieteil II

6 Monate
Ort: Wiesbaden
BKA-Praktikum5 Monate
Orte: Wiesbaden, Meckenheim oder Berlin
Mündliche Prüfung/Urlaub
1 Monat
Ort: Wiesbaden

Inhalt Deines Studiums sind zusätzlich polizeispezifische Trainings.

Welches Gehalt bekommst Du als Cyber-Kriminalistin / Cyber-Kriminalist?

Errechne jetzt Deine mögliche Besoldung

Du willst mehr über Deine Verdienstmöglichkeiten erfahren? Dein mögliches Gehalt kannst Du über den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes einsehen.

Zum Bezügerechner

Während der Qualifizierung wirst Du in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Dies erfolgt nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in EG 10 TVöD (Bund). Näheres erfolgt während des Bewerbungsprozesses. Der Tarifbeschäftigtenstatus ist eine reine Übergangsphase. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erfolgt Deine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Zahlung einer Fachkräftegewinnungszulage bzw. einer Gewinnungsprämie in Höhe von 500 € (monatlich; längstens bis zum 31.12.2026) in Aussicht gestellt.

Wenn die geforderten Voraussetzungen bei Einstellung erfüllt sind, kann unter Umständen auch eine Verbeamtung auf Probe (A10 BBeG) erfolgen. Dies wird nach Bewerbungseingang bzw. während des Auswahlverfahrens geprüft.

Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert regulär drei Jahre. Bewährst Du Dich entsprechend, erfolgt direkt im Anschluss die Berufung in das Beamtenverhältnis. Fortan bist Du offiziell als Kriminaloberkommissarin bzw. Kriminaloberkommissar im gehobenen Kriminaldienst des Bundes tätig. Du zählst damit zur Besoldungsgruppe A10 BBesG. Die Besoldung erfolgt unter Berücksichtigung Deiner Berufserfahrung. Sie ist zudem von weiteren persönlichen Merkmalen abhängig. Dazu zählen etwa Familienstand und Anzahl der Kinder. Außerdem bist Du privat krankenversichert. Die anteiligen Kosten sind dabei selbst zu tragen.

Bei entsprechender Befähigung und fachlicher Leistung kannst Du im Laufe Deiner Tätigkeit befördert werden. In der Laufbahn des gehobenen Dienstes kannst Du es bis zur Ersten Kriminalhauptkommissarin bzw. zum Ersten Kriminalhauptkommissar schaffen. In diesem Fall wirst Du zur Besoldungsgruppe A13g BBesO zugeordnet.

So bewirbst Du Dich

Gleiche Chancen für alle

Wir begrüßen Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Das BKA stellt zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres ein. Erfüllst Du die Voraussetzungen, kannst Du Dich ganz einfach über unser Online-Bewerbungsportal bewerben. Alternativ (in Ausnahmefällen) nehmen wir Deine Bewerbung gerne auch per E-Mail entgegen unter: ZV24-Cyberkriminalist@bka.bund.de

Das Bewerbungsportal für den Einstellungstermin 01.10.2024 für die Qualifizierungsmaßnahme (24 Monate) ist ab sofort bis einschließlich 12.05.2024 geöffnet.

Für Deine Online-Bewerbung ist der Upload folgender Dokumente erforderlich:

  • Kurzes Schreiben zur Motivation / Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelles Foto-Mustertafel (PDF, 558 KB) (Dateityp: JPG; Auflösung: ca. Breite 600 x Höhe 800 Pixel; Hintergrund: möglichst weiß oder so hell wie möglich)
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde und Zeugnis über den Hochschulabschluss (für Studierende alternativ: Immatrikulationsbescheinigung)
  • Modulübersicht des Studiums / Notenübersicht

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Eine Übersicht über Deinen Einstieg als Cyber-Kriminalistin bzw. Cyber-Kriminalist und weitere Jobs beim BKA findest Du in dieser Informationsbroschüre IT-Berufe (PDF, 3 MB).

Wir haben Dein Interesse geweckt?

Werde jetzt Teil unseres Teams und bewirb Dich über unser Online-Bewerbungsportal.

Einstellungstermin 01.10.2024 (Bewerbungsfrist: 12.05.2024)

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Weitere Informationen

Alle Infos und Tipps zur Vorbereitung findest Du auf unsere Info-Seite zum Auswahlverfahren.

Zum Auswahlverfahren

Cyber-Kriminalistinnen und Cyber-Kriminalisten leisten wichtige Arbeit beim Bundeskriminalamt. Aus diesem Grund testen wir Deine persönliche Eignung in einem Auswahlverfahren. In erster Linie hilft es uns, ein genaueres Bild von Dir und Deinen Fähigkeiten zu bekommen. Doch auch Du erhältst dadurch eine Chance, die Aufgaben und Anforderungen des polizeilichen Berufs besser kennen zu lernen.

Das Auswahlverfahren findet grundsätzlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in Mainz statt. Es gleicht dem Einstellungstest für das duale Studium. Zusätzlich werden Deine Vorkenntnisse im Bereich Informatik geprüft. Diese sind erforderlich in den Bereichen Netzwerktechnik, Skripting, Programmierung und Datenanalyse.

Das Auswahlverfahren besteht aus folgenden Testabschnitten:

  • Psychodiagnostischer Test (wird vorab Online absolviert)

Das Präsenz-Auswahlverfahren dauert zwei Tage. Es besteht aus folgenden Eignungstests:

  • Physical-Fitness-Test (Sporttest)
  • Multiple-Choice-Test und IT-Fachwissenfragen
  • Vorstellungsgespräch
  • Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit
    (Wer bei der Polizei arbeitet, muss eine entsprechend gesundheitliche Eignung aufweisen. Im Merkblatt zur Hinweise und Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (PDF, 205 KB) kannst Du Dich über die gesundheitlichen Anforderungen informieren.)

In der Einladung erhältst Du weitere Informationen zur An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung. Die Reisekosten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Die einzelnen Tests stellen jeweils Ausschlusskriterien dar. Solltest Du einen Abschnitt nicht bestehen, endet das Verfahren automatisch. Du hast aber die Möglichkeit, das Auswahlverfahren einmal zu wiederholen.

Informationen, Unterlagen und Hinweise zum Auswahlverfahren

Diese findest du auf der Seite des Auswahlverfahrens oder unter den FAQ's.