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FAQ – Karriereportal

Hier findest Du Antworten zu den meist gestellten Fragen rund um Arbeit und Karriere beim BKA.
Klick einfach im Inhaltsverzeichnis auf den Bereich, zu dem Du eine Frage hast und scroll Dich durch die Antworten.

Karriere beim BKA

Wie kann ich zum BKA Kontakt aufnehmen?

Du hast Fragen oder Anmerkungen rund um Deine Bewerbung beim BKA? Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Kontaktmöglichkeiten findest Du hier:

Kontaktformular

Welche Berufe gibt es beim BKA?

Neben den Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten gibt es ca. 250 verschiedene Berufe im BKA. Grob lassen sich die Berufe in folgende Kategorien aufteilen:

Berufe beim BKA

Welche Ausbildungsmöglichkeiten bietet das BKA an?

Das BKA bietet u. a. Berufsausbildungen in den Bereichen Informatik, Fotografie, Verwaltung. Die Ausbildungen finden grundsätzlich an den drei Standorten Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn statt. Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Daneben kannst Du auch ein duales Studium beim BKA absolvieren:

Berufsausbildung beim BKA

Wie bewerbe ich mich für eine Berufsausbildung beim BKA?

Bitte beachte hierzu die konkreten Anforderungen der Stellenausschreibung. Weitere Infos findest Du hier:

Berufsausbildung beim BKA

Kann ich das BKA im Rahmen eines Praktikums kennenlernen?

Studierende können beim BKA ein Praktikum absolvieren. Während des Studiums oder spezifischen Berufsausbildungen bietet das BKA Pflichtpraktika in verschiedenen Bereichen an.

Praktikum beim BKA

Wo finde ich aktuelle Stellenausschreibungen?

Die aktuellen Stellenangebote findest Du hier:

Stellenausschreibungen

Ich habe im Ausland studiert oder bin Polizeibeamtin / Polizeibeamter im Ausland und möchte beim BKA arbeiten. Ist das möglich?

Unter Umständen ist eine Einstellung möglich. Hierfür muss eine Einzelfallprüfung erfolgen. Bitte wende Dich an ZV24-Personalgewinnung-extern@bka.bund.de.

Was ist der Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und einem Beamtenverhältnis?

Je nach Berufsbild, auf das Du dich erfolgreich beworben hast, wirst du als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter oder im Beamtenverhältnis eingestellt. Mehr zum Thema erfährst du hier:

Tarif oder Verbeamtung

Wo kann ich einsehen, wie viel ich beim BKA verdiene?

Das BKA ist eine Behörde im öffentlichen Dienst. Nach deiner Einstellung im Anschluss an eine erfolgreiche Bewerbung, wirst du je nach Berufsbild entweder als Beamtin oder Beamter einer Besoldungsgruppe bzw. als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter einer Entgeltgruppe zugeordnet, die definiert wie viel Du verdienst. Je nach Familienstand, Beruf oder individuellen Verhandlungen gibt es finanzielle Zuschläge. Beachte, dass Dein Nettolohn als Beamtin bzw. Beamter höher ausfällt als in der freien Wirtschaft. Dein individuelles Gehalt kannst Du über den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts einsehen.

Bezügerechner

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um beim BKA zu arbeiten?

Je nach Stelle musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um beim Bundeskriminalamt zu arbeiten. Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen findest Du auf dem jeweiligen Stellenangebot oder hier:

Allgemeine Voraussetzungen

Ich habe bereits im gehobenen Kriminaldienst (gD) bei einer anderen Behörde studiert und dieses abschließend nicht bestanden!

Hier muss zunächst geprüft werden, ob eine erneute Immatrikulation (gleicher Studiengang: Laufbahnausbildung im gehobenen Kriminaldienst)  möglich ist.

Dazu reiche bitte nachfolgende Dokumente mit Deiner Bewerbung ein:

  • Ernennungsurkunde
  • Entlassungsschreiben
  • Nachweis über den wiederholt nicht bestandenen Studienabschnitt, mit Angabe des Moduls (Modulnummer und Modulname) sowie das dazugehörige Modulhandbuch

Nach Prüfung durch unser Prüfungsamt teilen wir Dir das Ergebnis mit.

Muss ich für eine Ausbildung oder ein Studium beim BKA volljährig sein?

Nein, zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie zum Zeitpunkt der Einstellung musst Du nicht volljährig sein. Voraussetzung für die Berücksichtigung Deiner Bewerbung und Deine Einstellung ist jedoch die Zustimmung Deiner gesetzlichen Vertreterin bzw. Deines gesetzlichen Vertreters.

Einverständniserklärung des/r gesetzlichen Vertreter/s bei Minderjährigen (PDF, 39 KB)

Ich habe kein Abitur bzw. keine uneingeschränkte Fachhochschulreife. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Für eine Berufsausbildung beim BKA musst Du mindestens einen Realschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss der Mittleren Reife besitzen.

Eine Zulassung zum dualen Studium ist nur mit Hochschulzugangsberechtigung möglich. Dazu zählen Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Jedoch besteht auch für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums. Die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung muss nachgewiesen werden. Wende Dich bei Fragen gerne per Mail an ZV24-Personalgewinnung-extern@bka.bund.de

Ich besitze nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Eine Zulassung zum Auswahlverfahren ist möglich, sofern Du über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügst. Dazu zählen Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife. Der schulische Teil der Fachhochschulreife allein genügt nicht.

Sofern Du über eine örtlich eingeschränkte Fachhochschulreife verfügst, muss diese mindestens im Bundesland Hessen zum Studium berechtigen.

Kann ich auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft in den gehobenen Kriminaldienst des Bundes beim BKA eingestellt und verbeamtet werden?

Das BKA freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund und interkulturellen Kompetenzen.

Aufgrund besonderer Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen ist die Einstellung in ein Beamtenverhältnis beim BKA grundsätzlich nur mit deutscher Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 GG möglich. Daher sollte ein etwaiges Einbürgerungsverfahren bis zum jeweiligen Einstellungstermin abgeschlossen sein.

Gem. § 7 Abs. 3 BBG können Ausnahmen vom Deutschenvorbehalt zugelassen werden, sofern für die Verbeamtung einer konkreten Person ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Hierzu kannst Du gerne Kontakt mit den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Personalgewinnung aufnehmen.

Als Bewerberin oder Bewerber musst Du Deinen Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder einem assoziierten Staat gehabt haben, um im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung überprüfbar zu sein.

Kontaktformular

Gibt es eine Mindestgröße?

Die Beurteilung der Körpergröße bei Bewerbenden für den Polizeivollzugsdienst richtet sich gemäß der Polizeidienstvorschrift 300 nach den vom Dienstherrn erlassenen Bestimmungen.

Seit dem 01.04.2021 ist keine Mindestgröße mehr erforderlich.

Ich habe eine Sehschwäche, kann ich mich trotzdem bewerben?

Für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst muss die Polizeidiensttauglichkeit gegeben sein. Zum eigenen Schutz muss auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) im Einsatz ein Mindestsehvermögen vorhanden sein.

Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit wird Dein Sehvermögen vor der Einstellung getestet. Die wesentlichen gesundheitlichen Anforderungen und möglichen Ausschlusskriterien kannst Du dem folgenden Informationsblatt entnehmen:

Hinweise und Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (PDF, 205 KB)

Muss ich einen Führerschein besitzen, um beim BKA zu arbeiten?

Voraussetzung für den Beruf im Vollzugsdienst ist ein vorhandener Führerschein, wie Klasse B (erworben für Schalt- und Automatikgetriebe). Wurde dieser bereits mit 17 Jahren gemacht, reicht das zunächst. Der „vollständige“ Führerschein muss allerdings bis mindestens 2 Monate zum jeweiligen Einstellungstermin vorhanden sein.

Neben dem Vollzugsdienst gibt es auch noch weitere Jobs beim BKA, für die Du eine Fahrerlaubnis benötigst. Informationen hierzu findest Du in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren

Müssen schriftliche Nachweise (Sprachzertifikat, Führerschein, Zeugnis) bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen?

Dieser Punkt gilt nur für die Bewerbung für das duale Studium als Kriminalkommissaranwärter bzw. Kriminalkommissaranwärter

Die Nachweise zu den Englisch-Sprachkenntnissen und zum Schulabschluss müssen grundsätzlich spätestens zwei Monate vor Einstellung vorliegen.

Sofern Du den Führerschein mit begleitetem Fahren bereits besitzt und der „vollständige“ Führerschein in absehbarer Zeit ausgestellt wird, stellt dies kein Einstellungshindernis dar. Der „vollständige“ Führerschein muss jedoch spätestens zu Beginn des ersten praktischen Studienabschnitts vorliegen.

Solltest Du vorher noch keinen Führerschein mit begleitetem Fahren besitzen, muss der vollständige Führerschein allerdings bis mindestens 2 Monate zum jeweiligen Einstellungstermin vorhanden sein.

Reicht das Abiturzeugnis als Nachweis für meine Englisch-Sprachkenntnisse?

Sofern in Deinem Abschlusszeugnis die Englisch-Sprachkenntnisse auf B2-Niveau ausdrücklich vermerkt sind, musst Du keinen weiteren Nachweis vorlegen.

Zertifikate, die Du außerhalb der Schule erworben hast, reichst Du bitte in Form eines Scans ein, den Du Deiner Bewerbungs-PDF hinzufügst. Der Nachweis der Englisch-Sprachkenntnisse darf zum jeweiligen Einstellungstermin nicht älter als zwei Jahre sein und muss mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin eingereicht sein.

Sollte das B2-Sprachniveau nicht ausdrücklich in Deinem Abschlusszeugnis vermerkt sein, erkennen wir es in folgenden Fällen an:

  • Du hast während Deines Schulbesuchs insgesamt vier oder mehr Jahre Englischunterricht gehabt und in den letzten beiden Unterrichtsjahren im Fach Englisch mindestens 5 Punkte (Note 4 / ausreichend) erreicht.
  • Du hast den Englischunterricht über die geforderte Länge besucht, dies wird aber im Abschlusszeugnis nicht ausgewiesen; in diesem Fall sende uns bitte Scans der Jahreszeugnisse über die geforderten Zeiträume als Nachweis zu.

Wo und wann findet das Auswahlverfahren für Kriminalkommissare statt?

Das Auswahlverfahren findet grundsätzlich im Rahmen eines zweitägigen Aufenthaltes in einem Tagungszentrum in Mainz statt. Ein Teil des Einstellungstest wird zuhause durchgeführt. Die einzelnen Testabschnitte stellen jeweils „K.-o.-Kriterien“ im Rahmen des Auswahlverfahrens dar.

Nähere Informationen zu Ablauf, Aufenthaltsort, An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung erhältst Du im Zuge der Einladung zum Auswahlverfahren.

Auswahlverfahren BKA

Wie kann ich mich auf das Auswahlverfahren vorbereiten?

Allgemeine Infos zum Auswahlverfahren haben wir für Dich zusammengestellt.

Zudem findest Du hier nützliche Hinweise und Informationen zu folgenden Testabschnitten:

Auswahlverfahren BKA

Wie oft kann ich insgesamt am Auswahlverfahren teilnehmen?

Am Auswahlverfahren für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes kannst Du insgesamt zweimal teilnehmen.

Die Teilnahme am Auswahlverfahren beginnt bereits mit der Zusendung des Links zum psychodiagnostischen Onlinetest. Für alle weiteren Auswahlverfahren wie z.B. für Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte gibt es keine Teilnahmebeschränkungen.

Wie funktioniert die Bewerbung?

Allgemeine Infos zu Deiner Bewerbung beim BKA findest Du hier:

Bewerbungsprozess

Wann stellt das BKA ein?

Das duale Studium zur Kriminalkommissarin bzw. zum Kriminalkommissar beginnt beim BKA zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres.
Die Einstellungen bzw. Ernennungen von Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten erfolgt individuell nach Abschluss des Einstellungsverfahrens, meist zum 01. oder 15. eines jeden Monats.

Duales Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar

Wie läuft das Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar ab?

Der Bachelor-Studiengang erstreckt sich über drei Jahre. Er besteht aus einer Mischung aus Theorie und Praxis. Studienbegleitend gibt es polizeispezifische Trainings wie Sprachausbildung, Einsatztraining und Dienstkunde. Weitere Informationen haben wir für Dich zusammengestellt.

Duales Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar

Kann ich mich auch mit einem abgeschlossenen Bachelor-Studium als Kriminalkommissarin / Kriminalkommissar bewerben?

Solltest Du bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen, besteht die Möglichkeit, die Laufbahnausbildung zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar auf 24 Monate zu verkürzen. Du erhältst ebenfalls feste Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Weitere Informationen findest Du hier:

Duales Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar

Bekomme ich bei der verkürzten Laufbahnausbildung den „Bachelor of Arts“ verliehen?

Durch die verkürzte Ausbildung zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar fallen innerhalb der Ausbildung Modulteile weg, welche für ein reguläres Studium wichtig sind. Da Du bereits mindestens über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügst, erhälst du in der verkürzten Laufbahnausbildung zwar keinen erneuten "Bachelor of Arts", allerdings erhälst Du dennoch die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundes. Du qualifizierst Dich wie die regulär Studierenden als Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar. Damit stehen Dir im BKA innerhalb dieser Laufbahngruppe alle Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein späterer Aufstieg in den höheren Kriminaldienst offen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Laufbahnausbildung verkürzen zu können?

Um Deine Laufbahnausbildung im gehobenen Kriminaldienst zu verkürzen, musst Du bereits ein Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss (z. B. Diplom) verfügen. Der Nachweis des Abschlusses muss mindestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorliegen.

Welche Studieninhalte entfallen durch die Ausbildungsverkürzung?

  • Grundstudium in Brühl
  • Zeitraum der Erstellung einer Bachelor-Arbeit

Weitere Informationen gibt’s hier:

Duales Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar

Inwiefern werde ich bei der Laufbahnverkürzung die Inhalte des Grundstudiums erlernen können, ohne vor Ort gewesen zu sein?

Die im Grundstudium in Brühl vermittelten Inhalte werden in Präsenzveranstaltungen im Fachbereich Kriminalpolizei in komprimierter Form behandelt. Insofern entfällt der Studienort Brühl und entsprechend auch ein zusätzlicher Wohnortwechsel für Dich.

Bilde ich bei verkürzter Ausbildung mit den regulär Studierenden einen gemeinsamen Lehrgang?

Nein, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der verkürzten Laufbahnausbildung bilden eine eigene Ausbildungsgruppe.

Werden Creditpoints während der verkürzten Laufbahnausbildung erworben?

Mit der 24-monatigen Laufbahnausbildung werden keine zusätzlichen Creditpoints erworben. Nach erfolgreichem Bestehen erwirbst Du die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundes.

Welche Prüfungen gehören zum 3 jährigen dualen Studium?

Jedes Modul im Studium schließt unmittelbar mit einer Leistungsfeststellung ab. Es gibt unterschiedliche Prüfungsformen. Alles zu den Studieninhalten kannst Du im Ausbildungsverlauf Bachelorstudiengang Kriminalkommissare (3 Jahre) (PDF, 828 KB)einsehen.

Welche Prüfungen gehören zur verkürzten Laufbahnausbildung (2-jährig) oder zur Qualifizierungsmaßnahme zur Cyberkriminalistin / zum Cyberkriminalisten?

Kann ich nach erfolgreichem Abschluss ein Masterstudium bei der Polizei absolvieren?

Das Bundeskriminalamt bietet geeigneten Beamtinnen und Beamten des gehobenen Kriminaldienstes des Bundes die Möglichkeit zum Aufstieg in den höheren Dienst. Die zweijährige Ausbildung erfolgt im Rahmen des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement" der Deutschen Hochschule der Polizei.

Nachwuchsführungskraft im höheren Dienst

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du den akademischen Grad „Bachelor of Arts“. Du wirst automatisch vom BKA übernommen und zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar auf Probe ernannt. Nach der regelmäßig dreijährigen Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt. Die Laufbahn des gehobenen Dienstes sieht Beförderungsmöglichkeiten bis zur Ersten Kriminalhauptkommissarin / zum Ersten Kriminalhauptkommissar vor (Besoldungsgruppe A13g BBesO).

Kann ich schon vorher praktische Erfahrungen beim BKA sammeln?

Nach Deinem erfolgreichen Auswahlverfahren wird Dir vor Studienbeginn die Möglichkeit eröffnet, als Pre-KKAin bzw. Pre-KKA ins BKA zu kommen. Der Einsatz ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf Dein späteres Studium. Doch es bietet Dir die Möglichkeit, das BKA bereits kennenzulernen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierüber wirst Du nach Bestätigung Deiner Tauglichkeit informiert.

Melde Dich bei Interesse, nach erfolgreichem Auswahlverfahren bei ZV24-PreKKA@bka.bund.de

Du erhältst einen befristeten Arbeitsvertrag und wirst gemäß TVöD des Bundes als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe 4 eingestellt. Abhängig von den persönlichen Gegebenheiten erhältst Du zurzeit etwa 2.400 Euro (EG 4) als Bruttogehalt. Genaueres zum Gehalt findest Du unter dem Bezügerechner.

Was verdiene ich während des Studiums und danach?

Du erhältst während des Studiums ein Grundgehalt in Höhe von derzeit rund 1.590 Euro. Ab dem zweiten Studienjahr wird zudem eine Polizeizulage in Höhe von 95 Euro gewährt. Im dritten Studienjahr erhöht sich die Polizeizulage auf 190 Euro.

Nach dem Studium erfolgt die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, beginnend mit der Besoldungsgruppe A9g BBesO. Das sind derzeit etwa 3.000 Euro brutto. Zusätzlich erhältst Du weiterhin die Polizeizulage. Weitere Zulagen richten sich nach Deinem individuellen Familienstand.

Dein mögliches Gehalt kannst Du über den Bezügerechner herausfinden:

Bezügerechner

Sonstige Fragen

Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, die eine Einstellung ausschließen können?

An die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes werden im Dienst hohe körperliche Anforderungen gestellt, die eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung erfordern. Durch eine Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit wird die gesundheitliche Eignung der Bewerbenden im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens festgestellt.

Mehr Informationen erhältst Du in unserem Hinweise und Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (PDF, 205 KB).

Ich trage eine Zahnspange. Hat dies Auswirkungen auf die Polizeidiensttauglichkeit?

Die kieferorthopädische Behandlung mittels einer festen Zahnspange sollte grundsätzlich abgeschlossen sein. Die ärztliche Untersuchung kann auch noch mit Korrektur (Spange) erfolgen. Es ist jedoch eine Bestätigung nachzureichen, dass die Behandlung mindestens 2 Monate vor Studienbeginn abgeschlossen ist.
Retainer (Drähte zur Stabilisierung nach der Behandlung) stellen kein Problem dar.

Ich habe Tätowierungen. Ist das ein Problem?

Grundsätzlich dürfen keine Tätowierungen im Bereich des Kopfes, Halses und der Hände vorliegen. Diese stellen ein Einstellungshindernis dar. Vorhandene Tätowierungen sollten zudem unter langer Kleidung verdeckbar sein.

Im Übrigen dürfen Tätowierungen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, keine diskriminierenden oder sonstigen bedenklichen Aussagen enthalten.

Sollten Tätowierungen aufgrund ihrer Größe bzw. Platzierung ein Ausschlusskriterium darstellen, besteht in der Regel die Möglichkeit, diese bis zum Tag der Einstellung nachweislich (Foto und Bericht eines Arztes) entfernen zu lassen. Dies wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Ich trage ein Kopftuch oder einen Turban, kann ich mich trotzdem bewerben?

Ein Kopftuch oder Turban ist kein Einstellungshindernis. Dir sollte allerdings bewusst sein, dass das Kopftuch oder der Turban unter gewissen Umständen abgenommen werden muss (z. B. im Einsatztraining).

Kann ich mich auch dann bewerben, wenn ich eine Eintragung im Bundeszentralregister habe?

Auch mit Eintragung im Bundeszentralregister ist eine Bewerbung möglich. Über Deine Zulassung zum Auswahlverfahren wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. Bitte kreuze das entsprechende Feld im Bewerbungsprozess an und füge Deiner Einladung Deine dazu vorliegenden Schreiben bei.

Können außerhalb des BKA erworbene Studienscheine / Credits in das Studium beim BKA einfließen?

Bereits absolvierte Studienleistungen können unter Umständen anerkannt werden. Hierzu ist zu gegebener Zeit, nach bestandenem Auswahlverfahren, ein Antrag beim Prüfungsausschuss der Hochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei, zu stellen. Dieser prüft, ob die Module im Fremdstudium mit den Lehrinhalten des Studiums im gehobenen Kriminaldienst des Bundes übereinstimmen, und entscheidet über eine mögliche Anerkennung.

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